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Vereinsausflug nach Schweinfurt

26. Oktober

Vereinsexkursion am 26. Oktober 2024 nach Schweinfurt
und Ebrach mit Besuch der Klosterkirche

Wir fahren wieder mit der Fa. Merz Premium Reisen, Gnadenberg.

Start mit dem Bus ist morgens um 7:10 Uhr am Parkplatz an der Umgehungsstraße Jakob-Baier-Straße / Prof.-Franz-Becker-Straße.
Zustiegsmöglichkeit um 07:00 Uhr vor dem Roncallihaus in der Bayernstraße.

Den geplanten Tagesablauf entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Programm:

07:00 Uhr Abfahrt Altdorf
09:00 Uhr Ankunft in Schweinfurt
09:30 Uhr Themenführungen ca. 1:30 Std. in Schweinfurt, Bitte um Rückmeldung bis 30.09.24 welche Führung sie bevorzugen (siehe Anlage – bitte klicken Sie HIER)
11:30 Uhr Abfahrt zum Mittagessen nach Schonungen-Hausen zur Brauerei U. Martin
14:00 Uhr Abfahrt zum Kloster Klosteranlage Ebrach
15:00 Uhr Kirchenbesichtigung mit Orgelkonzert, Optional Besuch des Kirchgartens /
Einkehr zum Kaffee in‘s Historikhotel Klosterbräu
17:00 Uhr Rückfahrt nach Altdorf, Ankunft ca. 19:00 Uhr

Der Verein Altstadtfreunde Altdorf e.V. übernimmt wie immer anlässlich der Vereinsexkursionen die Kosten aller ausgeschriebenen Führungen
Speisen und Getränke sind von den Teilnehmern selbst zu tragen.

Der Kostenbeitrag für den Bus beträgt € 19:00 pro Person und ist spätestens 18.10. 2024 auf das Konto der Altstadtfreunde Altdorf e.V. bei der Raiffeisenbank Altdorf-Feucht eG, IBAN DE64 7606 1482 0004 5600 00 einzuzahlen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass bei einer verbindlichen Anmeldung zur Vereinsexkursion nach dem 18.10.2024 keine Rückerstattung des Fahrpreises gewährt werden kann. Selbstverständlich können Ersatzpersonen benannt werden, die sich unter Umständen auch aus einer eventuellen Warteliste rekrutieren lassen.

Die Fahrt findet unter den zum Zeitpunkt der Fahrt geltenden Pandemieregeln statt.

Haftungsverzicht:
Der Verein Altstadtfreunde Altdorf e.V. ist Veranstalter der o.g. Fahrt nach Schweinfurt und Ebrach.
Jeder Reiseteilnehmer nimmt an dieser Veranstaltung auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Er/Sie verzichtet daher auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art gegen den Verein, dessen Organe oder sonst mit der Ausführung der Veranstaltung betraute Personen, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen des Veranstalters der entsprechende Schaden abgedeckt ist. Vorstehende Ausschlussvereinbarung gilt dann nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurück zu führen ist. Hinsichtlich eines etwaigen Verschuldens der von ihm eingeschalteten Hilfsperson haftet der Verein nur für den Vorsatz.
Die Vorstandschaft freut sich auf einen gemeinsamen, erlebnisreichen Tag und verbleibt

mit freundlichen Grüßen

i.V. Dr. Wolfgang Christl
1. Vorstand


Details

Datum:
26. Oktober
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